Nachricht der Woche 2 - 2009
Mütter, Erwerbstätigkeit und Familienzeit in Europa
Im Rahmen der „Lissabon- Agenda“ hat die EU das allgemeine Ziel einer Frauenerwerbsquote von 60 Prozent formuliert. Dieses für das Jahr 2010 angestrebte Ziel hat Deutschland mit einer Frauenerwerbsquote von 62 Prozent bereits 2006 übertroffen. Die in den letzten Jahren deutlich angestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen ist – wie der Arbeitszeitmonitor der Hans Böckler Stiftung darstellt – vor allem darauf zurückzuführen, dass Mütter „weitaus stärker als in den vergangenen zwei Dekaden am Arbeitsmarkt teilnehmen“ (1). Ermöglicht wird diese Erwerbsbeteiligung von Müttern nicht zuletzt durch eine Zunahme der Teilzeitarbeit: So ist die Teilzeitquote bei Frauen in Deutschland zwischen 2001 und 2006 von 39,9% auf 45,8% angestiegen.
Teilzeitbeschäftigung von Frauen ist keine deutsche Besonderheit, sondern auch in europäischen Nachbarländern weit verbreitet: So sind in den Niederlanden sogar drei von vier Frauen in Teilzeit erwerbstätig(2). Auch in Frankreich ist ein Trend hin zur Teilzeitbeschäftigung von Frauen (mit Kindern) zu beobachten. Seit der Reform des Erziehungsgeldes im Jahr 2004 wird die Teilzeitarbeit von Müttern kleiner Kinder finanziell unterstützt: Mütter können zwischen einem Erziehungsgeld von 533 Euro bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit und 406 Euro Erziehungsgeld bei einer Teilzeittätigkeit bzw. 307 Euro bei einer nur auf 50-80 Prozent der Arbeitszeit reduzierten Erwerbstätigkeit wählen (3). Ziel dieser Erziehungsgeldreform war es, die Wahlmöglichkeiten für Eltern zwischen häuslicher und öffentlicher Kinderbetreuung zu verbessern. Wahlfreiheit in der Kleinkinderbetreuung ist ein zentrales Leitmotiv französischer Familienpolitik (4).
Das Leitbild der schwedischen Gesellschaftspolitik war dagegen seit den 70er Jahren die Norm der Doppelverdienerfamilie. In Schweden zwingen die Individualbesteuerung von Ehegatten und die individualisierte Altersvorsorge Frauen wie Männer zur möglichst kontinuierlichen Erwerbsarbeit. Trotz des Erwerbsdrucks verzichten auch in Schweden viele Mütter von Vorschulkindern auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit. Zugleich bemängeln schwedische Frauen besonders häufig, dass der Zeitaufwand für berufliche Verpflichtungen sie in ihren familiären Aufgaben beeinträchtige (5). Vor diesem Hintergrund ist in Schweden eine Art „Volksbewegung für das Hausfrauenmodell“ entstanden. Dass im Jahr 2008 in Schweden ein Betreuungsgeld für Eltern eingeführt worden ist, die ihre unter dreijährigen Kinder selber erziehen, ist für diese Bewegung ein politischer Erfolg (6).
Schweden folgt damit dem Beispiel anderer mittel- und nordeuropäischer Länder. In Finnland und Norwegen werden schon seit den 90er Jahren Betreuungsgelder an Eltern ausbezahlt, die keinen Betreuungsplatz in einer Einrichtung in Anspruch nehmen und ihre Kinder stattdessen lieber eigenhändig erziehen wollen (7). Dass der Zeitaufwand für den Beruf zu Lasten ihrer Familie gehe, bemängeln Frauen hier wesentlich seltener als in Schweden. Noch seltener als in Finnland und Norwegen sind Frauen in den Niederlanden mit der Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Familie unzufrieden (8). Besonders häufig bemängeln dagegen neben schwedischen auch britische und US- amerikanische Frauen, dass der Zeitaufwand für Erwerbstätigkeit auf Kosten ihrer Familie gehe. Ökonomische Zwänge hin zur Vollerwerbstätigkeit beider Eltern sind also offenkundig der Zufriedenheit mit dem Familienleben abträglich. Vergütete Erziehungszeiten für Eltern und Möglichkeiten der Teilzeitarbeit stärken dagegen die Wahlfreiheit von Eltern, verbessern die Balance zwischen Erwerbs- und Familienleben und ermöglichen die persönliche Sorge für betreuungsbedürftige – junge wie alte – Familienangehörige.
(1) Vgl.: Angelika Kümmerling/Andreas Jansen/Steffen Lehndorff: Immer mehr Frauen sind erwerbstätig – aber mit kürzeren Wochenarbeitszeiten, IAQ/HBS Arbeitszeit-Monitor 2001 – 2006, IAQ- Report 2008-04, S. 2. Siehe hierzu auch: http://www.i-daf.org/44--woche-20-2008.html
(2) Vgl.: Europäer arbeiten häufiger in Teilzeit. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. August 2008, S. 13.
(3) Seit 2004 kann dieses Erziehungsgeld auch schon für das 1. Kind bezogen werden. Die gelegentlich vertretene Auffassung, dass in Frankreich erst ab dem 2. bzw. dem 3. Kind finanziell gefördert werde, ist daher überholt. Vgl.: Vgl. Mechthild Veil: Geteilte Verantwortung. Neuere Tendenzen in der französischen Familienpolitik, S. 29-37, in: Dokumente – Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, Ausgabe 1 2007, S. 34-35.), S. 39.
(4) Ebenda sowie: Silke Reuter: Frankreich: Die vollzeitbeschäftigte Mutter als Auslaufmodell (Aus Politik und Zeitgeschichte – B 44, 2003), S. 39.
(5) Siehe Abbildung unten: Frauen, Erwerbstätigkeit und Familienzeit.
(6) Vgl.: Trudie Knijn/Ilona Ostner/Christoph Schmitt: Männer und (ihre) Kinder. Einstellungen zur Elternschaft im Ländervergleich, S. 189-222, in: Frank Lettke/Andreas Lange: Generationen und Familien, S. 214-215. Sowie André Anwar: Bezahlte Heimarbeit, in: DER TAGESSPIEGEL vom 3. April 2007 sowie aus Sicht der „Hausfrauenbewegung“: http://www.barnensratt.se/index-en.htm.
(7) Vgl.: Gerda Neyer et al: Fertilität, Familiengründung und Familienerweiterung in den nordischen Ländern, S. 207-234, in: Hans Bertram/Helga Krüger/C. Katharina Spieß (Hrsg.): Wem gehört die Familie der Zukunft? Expertisen zum 7. Familienbericht der Bundesregierung, S. 222.
(8) Siehe Abbildung unten: Frauen, Erwerbstätigkeit und Familienzeit.
