zurück

iDAF Newsletter Woche 14 - 2009

Elterngeld

Zitat der Woche 14 – 2009

Vor Einführung des Elterngeldes: Deutliche Warnung an die Politik

Das Elterngeld versteht die Familie nicht […] primär als Raum der Persönlichkeitsentfaltung von Eltern und Kindern, den der Staat fördern und unterstützen, in seiner internen Ausgestaltung hingegen der Autonomie der Freiheitsberechtigten überlassen sollte. Stattdessen geht es von einem neuen Leitbild „richtigen“ Familienlebens in Gestalt der Doppelverdienerfamilie (sowie der Familie Alleinerziehender und ihrer Kinder) aus, auf das der Staat aktiv gestaltend hinzuwirken versucht. […] Aber selbst auf der Grundlage der Prämisse, der Mensch entscheide bei seiner Familienplanung in erster Linie als homo oeconomicus, scheint die konkret gewählte Ausgestaltung nur bedingt geeignet, dieses Ziel zu befördern, und könnte sogar teilweise kontraproduktiv wirken. Denn um die Vorteile des Elterngeldes zu optimieren, müßten junge Erwachsene ihre Familiengründung möglichst auf einen späteren Zeitpunkt mit dann höherem Einkommen verschieben, zu dem biologische Gründe sie jedoch zu einem Verzicht auf (mehrere) Kinder zwingen könnten.

Christian Seiler: Stellungnahme zum Elterngeld vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschussdrucksache, 16(13)81g, S. 8-9.

 

Nachricht der Woche 14 - 2009

Elterngeld in der Praxis: Junge Mütter und Kinderreiche haben das Nachsehen

Das Elterngeld soll nach Auskunft der Bundesfamilienministerin  einen „Schonraum für junge Eltern“ geschaffen, „um ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben hineinzufinden“. Das Elterngeld ersetzt den Eltern von Neugeborenen bis zu einer Höchstgrenze von 1800 € brutto 67 Prozent des durchschnittlich in den zwölf Monaten vor der Geburt monatlich verfügbaren Nettoerwerbseinkommens. Mit  der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurde das bis dato für bis zu 24 Monate nach der Geburt ihres Kindes gezahlte Bundeserziehungsgeld abgeschafft (1). Sofern nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater des Kindes mindestens zwei Monate „Baby-Pause“ macht, kann der Elterngeldbezug auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Im März 2009 hat das Statistische Bundesamt nun erstmals Daten zu den beendeten Bezügen von Elterngeld publiziert, die detaillierte Aufschlüsse über die Verteilungswirkungen des Elterngeldes ermöglichen (2).

Von den Eltern, die im Jahr 2008 die Leistung in Anspruch nahmen, erhielten im ersten Monat mehr als 53% maximal 500 € und nur etwa 18% mehr als 1000 € Elterngeld. Fast 85 Prozent der Elterngeldbezieher sind Frauen. Mehr als 92% dieser Mütter beziehen das Elterngeld für mindestens zwölf Monate. Von den Vätern in Elternzeit beziehen dagegen nur etwa 12% das Elterngeld für mindestens zwölf Monate, mehr als 63 Prozent dagegen für zwei Monate. Über die finanziellen Auswirkungen des Elterngelds auf die Familien entscheiden demnach vor allem die Elterngeldansprüche der Mütter.

Die überwiegende Mehrheit der Mütter (57,3%) erhält (im ersten Bezugsmonat) maximal 500 € Elterngeld und nur 13% der Mütter bekommen 1000 € und mehr als Lohnersatz ausbezahlt (3). Mütter, die ihr erstes Kind bekamen, erhielten zu knapp 44% bis zu 500 € und zu knapp 19% mindestens 1000 €. Von den Müttern, die ihr zweites Kind bekamen, erhielten 72% maximal 500 € und nur noch etwa 8% mindestens 1000 €. Noch geringer sind durchschnittlich die Elterngeldansprüche kinderreicher Mütter: Mehr als 80 Prozent der Mütter mit einem dritten und annähernd 90% der Mütter vierter und weiterer Kinder erhalten höchstens 500 €. Mehr als 1000 € bekommen weniger als 5% der Mütter dritter und ganze 2,5% der Mütter vierter und weiterer Kinder (4). Familien mit mehreren Kindern werden durch das Elterngeldsystem benachteiligt. 

Besonders benachteiligt werden durch das Elterngeld auch junge Mütter. Während etwa ein Fünftel der 30-40-Jährigen Mütter Anspruch auf mindestens 1000 € Elterngeld haben, trifft dies auf weniger als ein Zehntel der 25-30-jährigen und nur auf etwa jede hundertste junge Mutter im Alter von 20-25 Jahren zu. Mehr als 56% der Mütter zwischen 25 und 30 Jahren und sogar mehr als vier Fünftel der Mütter zwischen 20 und 25 Jahren bekommen höchstens 500 € Elterngeld. Wer sich schon relativ früh im Lebensverlauf für Kinder entscheidet, hat durch die Elterngeldreform das Nachsehen (5).

Sich früh für Kinder entschieden zu haben, ist charakteristisch für kinderreiche Eltern: Nach Erkenntnissen aus dem „Familiensurvey“ des Deutschen Jugendinstituts waren Frauen mit drei oder mehr Kindern bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt weniger als 25 Jahre alt (6). Umgekehrt gilt: je älter Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sind, desto unwahrscheinlicher wird eine größere Familie. Warum dies so ist, verdeutlicht die amtliche Statistik: Demnach ist das Alter von (verheirateten) Müttern bei der Geburt dritter und weiterer Kinder weniger stark gestiegen als das Alter bei der Geburt erster und zweiter Kinder. Wesentlich älter als früher sind Mütter vor allem bei der Geburt ihrer ersten Kinder: Das durchschnittliche „Erstgeburtsalter“ ist von etwa 24 auf rund 28 Jahre gestiegen (7). Das „Zeitfenster“ für die Geburt weiterer Kinder ist also kleiner geworden. Damit verbunden ist ein drastischer Rückgang größerer Familien (8). Das Elterngeld setzt einen klaren materiellen Anreiz, die Familiengründung in ein (noch) höheres Lebensalter, möglichst ins vierte Lebensjahrzehnt, zu verschieben. Kinderreichtum wird so nicht begünstigt. Dass der von manchen erhoffte „Geburten-Boom“ durch das Elterngeld ausbleibt, ist nur folgerichtig. 

(1) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Elterngeld, http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html/

 http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/service,did=39990.html.

(2) Von 2007 bis Juni 2008 veröffentlichte das Statistische Bundesamt alle drei Monate Informationen zu den bewilligten Anträgen auf Elterngeld. Im August 2008 wurde diese Statistik umgestellt. Jetzt werden nur noch halbjährlich Daten zu den beendeten Leistungsbezügen von Elterngeld veröffentlicht. Die Daten werden jeweils für den ersten und den letzten Bezugsmonat des Elterngeldes ausgewiesen. Bezogen auf den letzten Bezugsmonat fallen sie eher ungünstiger aus, weil sich für manche Eltern im Jahresverlauf die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld verringert. Vgl: Statistisches Bundesamt: Elterngeldanspruch im ersten und im letzten Monat meist gleich hoch, Pressemitteilung Nr. 095 vom 12.3. 2009.

(3) Vgl.: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Beendete Leistungsbezüge im Jahr 2008, Wiesbaden März 2009, T9.1 (Prozentzahlen: eigene Berechnung).

(4) ebenda, T10.1 (Prozentzahlen: eigene Berechnung) sowie bezogen auf Mütter zwischen 20 und 30 Jahren die Abbildung unten: „Wenig Elterngeld für junge Mütter“.

(5) Dies gilt insbesondere für nicht-erwerbstätige Studenten, deren Leistungsansprüche im Vergleich zum Erziehungsgeld glatt halbiert worden sind.

(6) Vgl.: Walter Bien: Mehrkindfamilien, Erkenntnisse aus den Wellen des Familiensurvey, 1988, 1994 und 2004,  München 2007, S. 9-11 sowie S. 5-6.

(7) Siehe Abbildung unten: „Anstieg des Alters von Müttern bei der Geburt“.

(8) Zum Rückgang kinderreicher Familien als zentralem Faktor für das niedrige Geburtenniveau in Deutschland vgl.: Woche 31 - 2008

 

 

 

zurück