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iDAF Newsletter Woche 22 - 2009

Zitat der Woche 22 - 09

Gerechtigkeit für Eltern - zentrales Anliegen der Familienpolitik

In einer marktwirtschaftlich geprägten Sozialordnung ergibt sich das Einkommen zunächst aufgrund einer marktleistungsbestimmten Einkommensverteilung. Dieser Individualismus ist jedoch „familienblind" gegenüber den nicht-ökonomischen Leistungen und dem Lebensbedarf einer Familie, der sowohl von der Größe als auch von der Lebensphase in der die Familie sich befindet, abhängt [...]. Die Familienpolitik sieht es als ihre Aufgabe an, diese primäre Einkommensverteilung durch eine Einkommensumverteilung zu ergänzen, eine durch Kinder eingeschränkte Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen und zu einem Ausgleich der durch den Kindesunterhalt entstandenen Kosten beizutragen. Dies umso mehr, je niedriger das Einkommen und je höher die Zahl der Kinder ist. Mit dieser Korrektur der rein marktorientierten Einkommensverteilung erkennt die Familienpolitik eine durch die familialen Anforderungen bedingte geminderte steuerliche Leistungsfähigkeit an. Sie trägt damit dem Rechnung, dass das Aufziehen von Kindern keine reine Privatangelegenheit ist.

Bernd Eggen: Zur ökonomischen Situation der Familien, S. 457-484, in: Hans Bertram/Helga Krüger/C. Katharina Spieß (Hrsg.): Wem gehört die Familie der Zukunft? Expertisen zum 7. Familienbericht, Opladen 2006, S. 457-458.

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Nachricht der Woche 22 - 2009

 

Kinder als „Geschäftsmodell"? - die Kosten von Kindern und das Kindergeld

Kinder seien in Deutschland ein „Geschäft" vor allem für Eltern mit geringem Einkommen. Denn staatliche Leistungen wie das Kindergeld ermöglichten es ihnen, ihre Wohlstandsposition durch Kinder zu verbessern. Mit ihren Kindern könnten deshalb vor allem Eltern mit geringem Einkommen ein „Geschäft machen". Dies unterstellen nicht wenige Meinungsbeiträge zur Sozial- und Familienpolitik. So behauptet der Bremer Soziologe und Essayist Gunnar Heinsohn, dass für „Unterschichtenfamilien" das „Staatsgeld" schon fast so etwas wie einen „sanften Beamtenstatus" schaffe (1). Dies fördere den Kinderreichtum einkommensschwacher Schichten mit der Folge, dass immer mehr Kinder bei „bildungsfernen" Eltern aufwüchsen, denen eine angemessene Erziehung ihrer Kinder nicht zuzutrauen sei. In diesem Sinne stellte der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin die Frage, wie man es schaffen könnte, dass nur „diejenigen Kinder bekommen, die damit fertig werden". Sarrazin fordert das Sozialsystem so zu ändern, „dass man nicht durch Kinder seinen Lebensstandard verbessern kann, was heute der Fall" sei (2).
Damit Eltern durch Kinder ihren materiellen Lebensstandard verbessern könnten, müssten sie vom Staat mehr Geld für ihre Kinder erhalten, als sie für diese ausgeben. Dies lässt sich überprüfen. Denn über die Ausgaben von Eltern für ihre Kinder gibt es empirische Erkenntnisse: So hat das Statistische Bundesamt zuletzt für das Jahr 2003 die Konsumausgaben für Kinder berechnet. Zwar entsprechen diese Ausgaben nicht den gesamten Lebenshaltungskosten für Kinder (3). Doch geben diese Berechnungen Anhaltspunkte dafür, was Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufwenden.
Auf dieser Grundlage hat das Institut der deutschen Wirtschaft die Ausgaben von Eltern im Jahr 2006 geschätzt: Demnach gaben Paare mit einem Kind in 2006 pro Monat durchschnittlich 576 und Alleinerziehende 563 € für den Konsum ihres Kindes aus. Paare mit zwei Kindern benötigten pro Kind 497 (Alleinerziehende 464) und Eltern mit drei und mehr Kindern 474 €. Dass die Kosten für Einzelkinder höher sind als für zweite und weitere Kinder, ist im Blick auf die Notwendigkeit von Erstanschaffungen an Babyausstattung, Spielzeug etc. leicht nachvollziehbar. Familien mit mehreren Kindern können solche Anschaffungen häufig auch für ihre zweiten und folgenden Kinder verwenden. Trotz dieser „Skaleneffekte" sind deren Kosten für den Bedarf der Kinder insgesamt noch wesentlich höher als die von Eltern mit einem Kind: Paare mit zwei Kindern wendeten im Durchschnitt 994 und Eltern (Paare und Alleinerziehende) mit drei und mehr Kindern 1.550 € für den Konsum ihrer Kinder auf (4). An Kindergeld erhalten Eltern seit 2009 für erste und zweite Kinder monatlich 164, für dritte Kinder 170 und für vierte und weitere Kinder 195 € im Monat. Das Kindergeld deckt damit bei Paaren mit einem Kind maximal etwa 28 Prozent und bei Paaren mit zwei Kindern nur knapp ein Drittel der Konsumausgaben für Kinder ab - die Kaufkraftverluste seit 2006 sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Auch in Familien mit drei oder mehr Kindern kann das Kindergeld im Durchschnitt maximal 35-40 Prozent des Konsumbedarfs der Kinder abdecken (5).
Um die Ausgaben von Eltern für ihre Kinder beurteilen zu können, genügt es natürlich nicht nur die Durchschnittswerte zu betrachten. Zu berücksichtigen sind die Unterschiede je nach Einkommenslage der Familien: Einkommensschwache geben selbstverständlich sehr viel weniger für ihre Kinder aus als wohlhabende Eltern (6). Aber auch hier kann das Kindergeld die Kosten nicht decken. Bereits im Jahr 2003 wendeten Eltern der untersten Einkommensgruppe schon 325 € monatlich für den Konsum ihrer Kinder auf - nicht einmal die Hälfte dieser Ausgaben konnte das Kindergeld abdecken (7). Die Ausgaben einkommensschwacher Eltern für Kinder sind damit auch höher als das für Kinder von Hartz-IV- Empfängern gewährte Sozialgeld (211 €) (8). Zu behaupten, dass Kinder für (einkommensschwache) Eltern ein „Geschäftsmodell" seien, zeugt nicht nur von Unkenntnis dieser grundlegenden Sachverhalte, sondern auch von einer gewissen Lebensfremdheit. Denn dass Kinderleben auch Geld kostet sollte eigentlich bekannt sein.


(1) Vgl.: Carsten Germis/Inge Kloepfer: Geburtenschwund - Wo kommen die Kinder her? Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. April 2009.

(2) Siehe: Sarrazin nennt Hartz-IV-Empfänger Verschwender, DIE WELT vom 13. Mai 2009, http://www.welt.de/berlin/article3729811/Sarrazin-nennt-Hartz-IV-Empfaenger-Verschwender.html. Eine akademischere Version dieser Sichtweise: Gunnar Heinsohn: Demographischer Keynesianismus, S. 35-43, in: Merkur - Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, 62. Jg., Heft 1 Januar 2008. Zu den empirischen Zusammenhängen zwischen Schichtzugehörigkeit und Elternschaft: Bildung, Einkommen und Elternschaft - Klischee und Realität, http://www.i-daf.org/150-0-Woche-16-2009.html.

(3) Es fehlen die über den Konsum hinausgehenden Ausgaben (z. B. Kreditzinsen, Versicherungsbeiträge). Vgl.: Dr. Margot Münnich: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder. Berechnungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003, S. 644-670, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaft und Statistik 6/2006, S. 644.

(4) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Sozialbilanz Familie. Eine ökonomische Analyse mit politischen Schlussfolgerungen. Expertise für das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; erstellt von Diekmann et al. (Institut der deutschen Wirtschaft), Köln 2008, S. 10.

(5) Das Kindergeld (2009) für drei Kinder deckt etwa 32 Prozent, das für vier Kinder knapp 45 Prozent der Konsumausgaben für Kinder in Familien mit drei und mehr Kindern (bezogen auf 2006) ab. Da in Haushalten mit drei und mehr Kindern durchschnittlich 3,27 Kinder leben kommt die „Abdeckungsquote" für Familien mit drei Kindern der Realität näher als die für Familien mit vier Kindern.

(6) Zu den Unterschieden in den Ausgaben von Familien je nach Einkommenssituation: Stefan Fuchs: Staatliches Kindergeld, von den Eltern „versoffen"? http://www.erziehungstrends.de/node/603.

(7) Zu den Ausgaben für Kinder nach Einkommensgruppen vgl. Münnich 2006, op. cit., S. 658. Das Kindergeld betrug 2003 für erste bis dritte Kinder 154 und für vierte und weitere 179 €. Bezogen auf das Kindergeld für erste bis dritte Kinder beträgt die „Abdeckungsquote" etwa 47, bezogen auf das für vierte und weitere Kinder etwa 55 Prozent. Im Blick auf den geringen Anteil von Familien mit vier und mehr Kindern ist die „Abdeckungsquote" für erste und dritte Kinder als Regelfall anzusehen.

(8) Für Kinder ab 14. Jahren wird das Sozialgeld auf 281 € aufgestockt. Damit werden die höheren Kosten für ältere Kinder berücksichtigt. Das Kindergeld wird dagegen für ältere Kinder nicht aufgestockt.

 

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