Berlin spielt ärmere gegen reichere Familien aus
„Statt das Kardinalproblem der Familienpolitik, die faire Verteilung der öffentlichen Lasten zwischen Familien und Nichtfamilien, zu lösen, spielt eine Allparteienkoalition in Berlin wie seit jeher nur die ärmeren gegen reichere Familien aus. [...] Mit der Anpassung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds an die gestiegenen Mindestunterhaltskosten wird wenigstens ein offener Verfassungsbruch vermieden, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber doch aufgefordert, bei der Bestimmung des Existenzminimums einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu wahren. Verfassungsrechtlich haben Kindergeld wie -freibeträge in erster Linie die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Familien nicht härter besteuert werden als Kinderlose derselben Einkommensebene".
Jürgen Borchert: Strafsteuern auf das Humankapital, aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.2. 2008, S. 8.
