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Zitat der Woche 45 - 2009

Solms: Wer die Ehe schwächen will, muss die Verfassung ändern

Auch wenn heute eine Vielzahl anderer partnerschaftlicher Lebensformen existiert, so sind verfassungsrechtlich nur Ehe und Familie besonders geschützt. Dabei wird die Ehe als ursprüngliches - nicht nur der Selbstentfaltung des Einzelnen dienendes - Element der staatlichen Ordnung anerkannt und garantiert. Dieser besondere verfassungsrechtliche Schutz unterscheidet die Ehe von anderen Partnerschaften. Wer das nicht akzeptiert, muss sich um eine Änderung der Verfassung bemühen. Aus liberaler Sicht ist eine solche Abschwächung des verfassungsrechtlichen Instituts der Ehe gesellschaftspolitisch nicht wünschenswert. Eheleute übernehmen vollkommen freiwillig in hohem Maße rechtliche und auch finanzielle Verantwortung füreinander. Sie tun genau das, was ein freiheitlicher Staat von seinen Bürgern einfordern muss. Die Eheleute stehen in allen Bereichen des Lebens solidarisch füreinander ein, ohne die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Die Ehe steht deshalb vollkommen zu Recht unter dem Schutz der staatlichen Ordnung.

Hermann Otto Solms: Das Ehegattensplitting - verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch richtige Besteuerung der Ehe, in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.