Nachricht der Woche 19 / 2008
Krippenplätze: Erwünschter Bedarf?
Ziel des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) war es, mit den geplanten 230.000 zusätzlichen Plätzen bis zum Jahr 2010 die Versorgung für Kinder unter drei Jahren auf „das westeuropäische Niveau“ anzuheben. Nun sollen bis zum Jahr 2013 insgesamt 750.000 Krippenplätze bereitgestellt werden. Nach den Angaben der Famiienministerin würden dann 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren institutionell betreut werden. Diese Zahlen werfen Fragen auf: Die Zahl der Kleinkinder unter drei Jahren im Jahr 2013 lässt sich abschätzen. Im Jahr 2005 kamen in Deutschland 686.000 Kinder zur Welt. Aufgrund der geringen Geburtenraten der vergangenen Jahrzehnte gibt es zukünftig immer weniger potentielle Mütter. Die absoluten Geburtenzahlen werden deshalb weiter sinken. Dies gilt sogar dann, wenn die relativen Geburtenraten wieder ansteigen, zum Beispiel in 2007. Für die Jahre um 2010 sind daher 650.000 Geburten realistisch zu erwarten. Auf die alten Bundesländer entfallen 82 Prozent der Geburten in Deutschland. Demnach würden im Jahr 2013 in ganz Deutschland etwa 1,95 Mio. und in Westdeutschland 1,6 Mio. Kinder unter drei Jahren leben. Da nach Aussagen des Ministeriums in Ostdeutschland die Betreuungsinfrastruktur mit 40 Prozent schon derzeit bedarfsdeckend vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Plätze nahezu ausschließlich für die westdeutschen Bundesländer vorgesehen sind. Die Inanspruchnahme von 750.000 Betreuungsplätzen in Westdeutschland würde bei drei Geburtsjahrgängen eine Betreuungsquote von 47 Prozent bedeuten. Wenn man, der Intention des Elterngelds folgend, davon ausgeht, dass ein Elternteil im ersten Jahr nach der Geburt pausiert und somit kein Krippenplatz beansprucht wird, betrüge die Zahl der übrigen zwei Jahrgänge noch 1,1 Mio. Kinder. 750.000 Krippenplätze für knapp 1,1 Mio. Kinder bedeuten eine Betreuungsquote von fast 70 Prozent der 1- und 2-Jährigen. Kinder in privat organisierter Tagespflege sind in diesem Anteil nicht berücksichtigt. Bei so einfachen Sachverhalten stellt sich die Frage, ob mit dem Angebot auch ein Bedarf geschaffen werden soll, zumal es sich bei der europäischen Vorgabe auch nicht um eine Richtlinie, sondern nur um eine Empfehlung des Europäischen Rats handelt.
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