Zitat der Woche 23 / 2008
Die Ehe als wirtschaftlich sinnvolle Institution – Erkenntnisse aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums„Eine Ehe ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine vorteilhafte Institution. Das lässt sich an einer Fülle von Alltagsbeispielen belegen. Für Eheleute wie für alle Mehrpersonenhaushalte gilt: Die Führung eines gemeinsamen Haushaltes ist in der Regel billiger als eine getrennte Haushaltsführung. Beide Ehepartner sind außerdem zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, sie werden gemeinsam steuerlich veranlagt, und das gemeinsam erworbene Vermögen, aber auch die Schulden, gehören beiden Parteien zu gleichen Teilen, wenn nicht besondere rechtliche Regelungen getroffen wurden. Einkommenserwerb und Hausarbeit werden in der Regel arbeitsteilig organisiert. […] “. Immer wieder kann es Phasen geben, in denen der eine der beiden Partner ausschließlich auf den Unterhalt des anderen angewiesen ist: z. B., wenn die Ehefrau die Ausbildung ihres Mannes durch die Erwerbstätigkeit finanziert oder wenn sie selbst während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit durch ihren Ehemann unterstützt wird. Ein besonders wichtiges Ereignis ist in diesem Zusammenhang die Geburt eines Kindes und die sich daran anschließende Zeit der Kinderbetreuung“ (1).
„Eine Ehe ist, zumindest nach dem Gesetz, aber auch nach den Idealvorstellungen vieler Personen, eine auf Dauer angelegte Institution. Zu diesem Idealmodell gehört eine Menge von wirtschaftlichen Vorteilen […] Kurz gesagt: Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten lässt sich die Ehe als eine Gemeinschaft charakterisieren, in der bestimmte Güter und Dienstleistungen effizienter produziert und konsumiert werden können, als es der Fall wäre, wenn die Beteiligten alleine wirtschaften würden. Darüber hinaus bildet die Ehe eine Art Versicherung gegen die Wechselfälle des Lebens. Solange dieses Idealmodell Bestand hat, ziehen alle Beteiligten aus der beschriebenen Kooperation ihren Nutzen“ (2).
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(1) Vgl.: Hans- Jürgen Andreß/Henning Lohmann: Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung: Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stuttgart 2000, S. 20.
(2) Vgl. ebd., S. 25.
