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 Nachricht der Woche 27 - 2008

Mehr als 85 Prozent der Verheirateten haben Kinder 

Das Grundgesetz erkennt die Ehe als schützenswertes Element der staatlichen Ordnung an. Daraus folgt, dass der Staat – auch finanziell – die Ehe  nicht diskriminieren darf (1). Das deutsche Steuerrecht ermöglicht es Ehegatten deshalb, zwischen einer individuellen Besteuerung ihres Einkommens und einer Zusammenveranlagung mit Anwendung des sog. „Splittingtarifs“ (2) zu wählen. Diese steuerliche Behandlung der Ehe wird von einigen Politikern und auch von Vertretern des Bundesfamilienministeriums in Frage gestellt (3). Kritisiert wird insbesondere, dass diese Regelung unabhängig von Kindern an den Bestand der Ehe anknüpfe(4). Es sei nicht mehr selbstverständlich, dass die Ehe mit der Geburt von Kindern verbunden sei. Das 1957 eingeführte Ehegattensplitting sei angesichts der großen Zahl kinderloser Ehen ein „Privileg“ und  antiquiert.

Aber kinderlose Ehen viel seltener sind als häufig angenommen. Aus den jährlich erhobenen Daten des Mikrozensus, der größten Haushaltsbefragung in Deutschland, ergibt sich zwar, dass etwa die Hälfte aller Ehepaare ohne Kinder im Haushalt lebt. Das bedeutet aber nicht, dass diese Ehepaare „kinderlos“ sind. Denn häufig handelt es sich um ältere Paare, deren Kinder bereits den Haushalt verlassen haben. Nähere Aufschlüsse über den Anteil der tatsächlich kinderlosen Ehen, lassen sich gewinnen, wenn man Ehepaare in einem Alter betrachtet, in dem die Kinder in der Regel den elterlichen Haushalt noch nicht verlassen haben.

In einer Sondererhebung hat das Statistische Bundesamt die Verbreitung von Kinderlosigkeit unter Frauen im Alter von 35-49 Jahren untersucht. Demnach hatten von den ledigen Frauen in diesem Alter 33 Prozent Kinder. Von den verheirateten Frauen im Alter von 35- bis 49 Jahren hatten dagegen 86 Prozent Kinder. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Geburten heute lange aufgeschoben und nicht wenige Frauen nach ihrem 35. Lebensjahr zum ersten Mal Mutter werden. Insgesamt dürften daher weniger als 14 Prozent der verheirateten Frauen kinderlos bleiben.

Dieses Ergebnis aus der amtlichen Statistik bestätigt Befunde aus dem Familiensurvey des Deutschen Jugendinstituts. Der Familiensurvey ist eine – vom Bundesfamilienministerium geförderte – umfangreiche Untersuchung über Partnerschafts- und Familienverhältnisse in Deutschland. Im Gegensatz zur amtlichen Statistik wird im Familiensurvey auch nach Lebenspartnern gefragt, die nicht im selben Haushalt leben. Dies ermöglicht nähere Aufschlüsse über die Zusammenhänge von verschiedenen Lebensformen und der Entscheidung für Kinder.

Von den im Familiensurvey befragten ledigen Frauen und Männern, die mit ihrem Partner in einem Haushalt wohnten, hatten etwa 22 Prozent Kinder. Dagegen hatten fast 87 Prozent der verheirateten Frauen und Männer, die mit ihrem Ehepartner zusammen lebten, Kinder (5). Befragt wurden im Familiensurvey Männer und Frauen im Alter von 18-55 Jahren. Dies bedeutet, dass wahrscheinlich manche Ehepaare zum Zeitpunkt der Befragung ihren Kinderwunsch noch nicht realisiert hatten und ihr erstes Kind erst später bekamen. Es ist deshalb anzunehmen, dass weniger als 13 Prozent der im Familiensurvey befragten Ehepaare kinderlos geblieben sind.

Aus der amtlichen Statistik wie aus familienwissenschaftlichen Untersuchungen ergibt sich daher, dass gut 80 Prozent der verheiraten Frauen (und Männer) Kinder haben. Die Bedeutung der Ehe für die Geburt von Kindern zeigt sich auch an der Entwicklung der endgültigen Kinderzahlen von Frauen. Während die endgültigen Kinderzahlen von Frauen seit den Geburtsjahrgängen der 1930er Jahren stetig abnehmen, ist die durchschnittliche endgültige Kinderzahl der verheirateten Frauen in den nach 1946 geborenen Jahrgängen (zumindest bis zum Jahrgang 1960) wieder angestiegen (6). Ehen sind in Deutschland also, zumindest wenn sie von einiger Dauer sind, geburtenfördernd. Daraus könnte man ableiten, daß die Politik, sofern sie die Geburtenquote mindestens halten oder erhöhen möchte, auch am Ehegattensplitting festhalten sollte. 

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(1) Vgl. Dr. Hermann Otto Solms: Das Ehegattensplitting – verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch richtige Besteuerung der Ehe, in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.

(2) Zum „Splittingverfahren“ vgl.: Franziska Brand: Bestehende Regelung des Ehegattensplittings und aktuelle Reformvorschläge, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Aktueller Begriff Nr. 15/07 vom 21.3.2007.

(3) Vgl.: Dr. Franziska Vollmer: Verfassungsmäßigkeit II, in: Programmheft zum Symposium Ehegattensplitting und Familienpolitik an der Universität Hohenheim vom 31.1.-1.2.2007.

(4) Beispielhaft hierfür: Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Werner Dreibus, anderer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 16/2213 vom 18.7.2006.

(5) Vgl.: Abbildung 1.

(6) Vgl. Abbildung 2.

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