Nachricht der Woche 28 - 2008
Wohngeld – Politik vernachlässigt kinderreiche Familien
Bundestag und Bundesrat haben sich im Juni 2008 im Vermittlungsausschuss auf eine Anhebung des Wohngelds geeinigt. Mit diesem Beschluss sollen ab Anfang 2009 rund 80.000 Haushalte, Alleinstehende, Paare und Familien, finanziell besser gestellt werden. Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise werden künftig auch die Heizkosten abhängig von der Haushaltsgröße berücksichtigt. Die Miethöchstbeträge bis zu denen eine Förderung möglich ist, steigen ebenso wie das eigentliche Wohngeld um 10 Prozent. Die Höhe des durchschnittlich bezogenen Wohngelds soll damit von 90 auf 142 € im Monat steigen.
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer ausbezahlt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen sowie der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und ergibt sich für den Einzelfall aus den Wohngeldtabellen (1).
Grundsätzlich ist der Wohngeldanspruch umso höher, je geringer das der Berechnung zugrunde liegende Gesamteinkommen und je größer der Haushalt ist. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens werden auch die zwischen Eheleuten bestehenden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Verheiratete Personen können daher bei vergleichbarem Einkommen tendenziell seltener Wohngeld beziehen als Alleinstehende und als unverheiratete Paare. Zugleich steigen die Wohngeldbeträge mit zunehmender Haushaltsgröße nur degressiv an. Dies erklärt, warum nur relativ wenige kinderreiche Familien, die in der Regel auf eine Ehe gegründet sind, Wohngeld beziehen können. So haben im Jahr 2006 weniger als 130.000 Haushalte mit fünf und mehr Personen Wohngeld bezogen (2). Der Anteil der kinderreichen Familien an den Wohngeldbeziehern insgesamt lag damit bei etwa 11 Prozent und der ihnen zugeflossene Anteil am Gesamtvolumen des Wohngeldes unter 22 Prozent. Umgekehrt kommt mehr als die Hälfte des gesamten Wohngeldes Alleinstehenden und Zwei-Personenhaushalten zu Gute. Sehr oft sind dies Haushalte (einkommensschwacher) Rentner (3).
Schon in dem 1994 veröffentlichten Fünften Familienbericht der Bundesregierung haben die Sachverständigen bemängelt, dass viele Familien von der Förderung durch das Wohngeld ausgeschlossen bleiben und dass die Wohngeldbeträge mit der Kinderzahl nicht bedarfsgerecht steigen würden. Die Sachverständigen haben damals aber nicht nur kritisiert, dass die Bedürfnisse von Familien in der Wohnungspolitik ungenügend berücksichtigt würden, sondern auch Reformvorschläge unterbreitet. Zu ihren Vorschlägen gehörten unter anderem ein Ausbau des Baukindergeldes und die Wiedereinführung von Bausparprämien, die nach der Kinderzahl gestaffelt sein sollten (4). Die Bundesregierung hat dagegen zum Jahr 2006 das Baukindergeld und die Eigenheimzulage ersatzlos gestrichen. Die Forderung der Sachverständigen aus dem Fünften Familienbericht, „die Höhe des Wohngeldes besser an die mit steigender Kinderzahl geminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien anzupassen“ (5), ist daher aktueller denn je.
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(1) Vgl.: Thomas Haustein und Mitarbeiterinnen: Wohngeld in Deutschland 2006: Ergebnisse der Wohngeldstatistik, S. 52-59, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaft und Statistik 1/2008, S. 52.
(2)
Vgl. ebd., S. 57 und S. 55.
(3) Vgl. ebd., S. 54.
(4) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland – Zukunft des Humanvermögens (Fünfter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 12/7560, Bonn 1995, S. 285-287.
(5) Vgl.: ebd., S. 287.

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