Nachricht der Woche 36 - 2008
Elterngeld: Wenig für Mütter und kinderreiche Familien
Das 2007 eingeführte Elterngeld ersetzt für einen Zeitraum von zwölf Monaten den durch die „Baby- Pause“ entstehenden Einkommensausfall. Bis zu einer Höchstgrenze von 1800 € werden 67 Prozent des durchschnittlich in den zwölf Monaten vor der Geburt monatlich verfügbaren Nettoerwerbseinkommens ausbezahlt. Der „Nettovorteil“ durch das Elterngeld kann sich allerdings durch die Wirkung der Steuerprogression verringern. Wenn auch der zweite Elternteil vorübergehend das gemeinsame Kind betreut, kann die Bezugsdauer des Elterngelds bis zu 14 Monate dauern. Nichterwerbstätige Eltern erhalten einen „Sockelbetrag“ von 300 € Elterngeld, der für Eltern mit mehreren Kindern um 10 Prozent bzw. mindestens 75 € aufgestockt werden kann (1).
Für Geburten im Jahr 2007 wurden bis Juni 2008 knapp 752.000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. In den meisten Fällen (53,5 Prozent) betrug die Höhe des Elterngelds zwischen 300 und 500 €, etwa 28 Prozent der Elterngeldbezieher erhielten zwischen 500 und 1000 € und nur knapp 18 Prozent der Eltern bekamen einen Lohnersatz von 1000 € und mehr ausbezahlt. Mehr als 86 Prozent der Elterngeldbezieher sind Frauen. Fast 90 Prozent dieser Mütter beziehen das Elterngeld für mindestens zwölf Monate. Von den Vätern in Elternzeit beziehen nur 13 Prozent das Elterngeld für mindestens zwölf Monate, mehr als zwei Drittel dagegen für zwei Monate. Über die finanziellen Auswirkungen des Elterngelds auf die Familien entscheiden daher vor allem die Elterngeldansprüche der Mütter.
Fast ein Drittel der Mütter erhielten den Sockelbetrag des Elterngelds von 300 €. Ein Viertel der Mütter bekam zwischen 300 und 500 € ausbezahlt. Etwa 29 Prozent der Mütter hatten Anspruch auf 500-1000 € und knapp 14 Prozent auf mehr als 1000 € Elterngeld. Den Maximalbetrag von 1800 € Lohnersatz erhielten nur zwei Prozent der Mütter. Die Mehrheit der Mütter (57,5 Prozent) musste sich mit maximal 500 € begnügen. Gering sind die Elterngeldansprüche von Müttern insbesondere dann, wenn sie nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig waren, etwa weil sie bereits wegen der Erziehung von Kindern zuhause Familienarbeit leisten. Mehr als drei Viertel der Eltern, die ihr drittes und mehr als vier Fünftel der Familien die ihr viertes Kind bekommen haben, erhielten maximal 500 € Elterngeld. Nur etwa 20 Prozent dieser Familien haben Anspruch auf mehr als 500 € und weniger als neun Prozent auf mindestens 1000 € Elterngeld. Von den Eltern, die ihr erstes Kind bekamen, hatten dagegen etwa 22 Prozent Anspruch auf mehr als 1000 € und fast 60 Prozent bekamen mindestens 500 € Lohnersatz. Die Elterngeldreform begünstigt also eindeutig gutverdienende Eltern mit einem Kind (2). Familien mit mehreren Kindern haben das Nachsehen (3).
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(1) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Elterngeld, http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html. Zur steuerlichen Behandlung des Elterngelds: Vgl.: Anselm Waldermann: Enttäuschte Familien: Die Wahrheit über das Elterngeld, SPIEGELONLINE vom 11. Juni 2008, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,558794,00.html
(2) Vgl.: Statistisches Bundesamt: Öffentliche Sozialleistungen: Statistik zum Elterngeld – Elterngeld für Geburten 2007. Anträge von Januar 2007 bis Juni 2008, TO 4 und TO 10 (Prozentzahlen: eigene Berechnung). Siehe ferner die Abbildungen unten.
(3) Zur Bedeutung von Mehrkinderfamilien für die demographische Entwicklung: Vgl.: http://www.i-daf.org/68--woche-31-2008.html

