Zitat der Woche 36 - 2008
Verlierer sind die Familien, Gewinner Staat und Wirtschaft: Aus der Bundestagsanhörung zum Elterngeldgesetz
„Besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung bedürfen insbesondere Familien mit großer Kinderzahl. Das staatliche Transfersystem sollte dabei in Rechnung stellen, dass kinderreiche Familien sowohl große finanzielle Nachteile in Kauf nehmen als auch dank ihrer vielfachen Erziehungsleistung in erhöhtem Maße zum Allgemeinwohl beitragen, deswegen in doppelter Hinsicht auch finanzielle Anerkennung verdienen. [...] Ungeachtet dieses familienpolitischen Kernanliegens benachteiligt die im Elterngeld angelegte Diskriminierung der Einverdienerfamilie kinderreiche Familien faktisch in besonderem Maße, weil sie häufig nicht auf die ausschließliche Familientätigkeit eines Elternteils verzichten können und dies angesichts ihrer familienfreundlichen Einstellung womöglich auch nicht wollen. Die besondere erwerbsbezogene Rationalität des Elterngeldes schließt mithin kinderreiche Familien typischerweise gerade wegen ihrer Entscheidung für Familie von dieser Maßnahme der „Familienförderung“ aus. […] Neben der Einverdienerfamilie zählen insbesondere die sozial schwächeren Familien (die teilweise zugleich Großfamilien sind) zu den Verlierern der Neuregelung. Sie werden sowohl aktuell ohne rechtfertigenden Grund gegenüber Besserverdienern benachteiligt als auch früherer Vorteile enthoben, weil gleichzeitig das für sie günstigere Erziehungsgeld entfällt.
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob das Elterngeld wirklich vorrangig dem Zweck dient, junge Menschen für Familie zu gewinnen. Abgesehen von seiner Gegenfinanzierung, die bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung lediglich eine Umverteilung im Binnenverhältnis verschiedener Familien darstellt, ist auffällig, dass die Gesetzesbegründung in besonderem Maße die volkswirtschaftlichen Vorzüge einer schnelleren Rückkehr der Mütter in das Erwerbsleben hervorhebt, wodurch höhere Sozialversicherungsbeiträge eingenommen, qualifizierte Arbeitnehmerinnen für die Wirtschaft gewonnen und die Folgekosten der Elternzeit für Arbeitgeber reduziert werden sollen. Insgesamt sollte das Elterngeld in erster Linie dem Feld der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, daneben auch einer aktiven Gleichstellungspolitik zugeordnet werden, in deren Dienst die Familie zweckrational gestellt wird. Nicht zufällig weist die Gesetzesbegründung das Elterngeld „als Teil des insgesamt 25 Mrd. Euro umfassenden Programms der Bundesregierung zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung“ aus“.
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Vgl.: Christian Seiler: Stellungnahme zum Elterngeld vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschussdrucksache, 16(13)81g, S. 9-10.