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Nachricht der Woche 41 - 2008

Zur Frage nach sozialer Gerechtigkeit bei den Banken

Angesichts der Finanzkrise stellt die deutsche Bundesregierung für durch riskante Geschäfte in Schwierigkeiten gekommene Finanzkonzerne milliardenschwere „Rettungspakete“ bereit. Zugleich fordert die Bundesregierung von Arbeitnehmern und Familien Verzicht zu üben: Berufspendler zu entlasten ist ebenso wenig geplant, wie das Kindergeld den gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien anzupassen. Zweifellos sind die haushaltspolitischen Spielräume sehr begrenzt. Dass von der Finanzkrise Gefahren ausgehen, die für ein Eingreifen des Staates sprechen, ist ebenso unbestreitbar. Trotzdem stellt sich die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit.

Die Entwicklung des Volkseinkommens verdeutlicht das Problem. Zwischen 1991 und 2007 haben die Unternehmens- und Vermögenseinkommen um 87 Prozent zugelegt. Das Arbeitnehmerentgelt ist dagegen lediglich um 39 Prozent gestiegen. Insbesondere seit 2003 sind die Unternehmens- und Vermögenseinkommen wesentlich schneller gewachsen als das Arbeitnehmerentgelt. Diese Tendenz spiegelt sich wieder im Rückgang der Lohnquote. Diese bezeichnet den relativen Anteil des Arbeitnehmerentgeltes am Volkseinkommen. Die Lohnquote ist von 70,8 Prozent im Jahr 2003 auf 64,7 Prozent in 2007 gesunken. Veränderungen in der Struktur der Erwerbstätigkeit, z. B. die Zunahme von Teilzeitarbeit, können diese Entwicklung nicht erklären, denn auch die um das Arbeitsvolumen bereinigte Lohnquote ist deutlich gesunken (1).

Die Schere zwischen Unternehmens- und Vermögenseinkommen einerseits und Arbeitnehmereinkommen andererseits hat sich zuungunsten der Arbeitnehmer geöffnet. Für breite Schichten der Bevölkerung hat es also in den letzten Jahren keinen Wohlstandszuwachs mehr gegeben, seit 2003 stagniert das verfügbare Einkommen je Einwohner (2). Nicht wenige Arbeitnehmer mussten sogar reale Einkommenseinbußen hinnehmen (siehe idaf-Nachricht der Woche 29). Gleichzeitig sind diese Schichten, insbesondere Familien, durch die Steuer- und Finanzpolitik weiter belastet worden: Die Mehrwertsteuer wurde drastisch erhöht, die „Pendlerpauschale“ sowie die „Eigenheimzulage“ abgeschafft und die Bezugsdauer des Kindergeldes verkürzt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern und ihren Familien wurden Kapitalgesellschaften entlastet: Um die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent zu senken, hat die Bundesregierung Steuerausfälle in Milliardenhöhe in Kauf genommen (3). Von diesen Steuerentlastungen profitieren auch Finanzkonzerne – sofern sie Gewinne erzielen. Gewinne von Banken und Versicherungen sollten also möglichst wenig durch Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens geschmälert werden. Für ihre durch riskante Geschäfte entstandenen Verluste dagegen sieht es nun anders aus. Daraus ergibt sich offenkundig die Frage nach sozialer Gerechtigkeit in diesem Bereich.

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(1) vgl. Norbert Schwarz: Einkommensentwicklung in Deutschland: Konzepte und Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, S. 197-206, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wirtschaft und Statistik 3/2008,  S. 199-200 und S. 204-205.

(2) ebd., S. 205.

(3) vgl.: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung91408.html

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